Ehevertrag

Allgemeines :

Durch den Ehevertrag der vom Ehepaar abgeschlossen wird, werden bestimmte Regeln gültig. Diese Regeln gelten während der Ehe, aber hauptsächlich eher für den Fall der Scheidung.

Wann ist der Ehevertrag gültig :

Der Vertrag muss schriftlich vorliegen und von einem Notar angefertigt seien. Der Notar soll bei rechtlichen und gesetzlichen Fragen helfen und wird vom Gesetz als unverzichtbar angesehen. Ein normaler Ehevertrag wird vor der Ehe oder nach der Ehe geschlossen. Es gibt jedoch einzelne Fälle die nach der Scheidung erst geschlossen wurden.

Gemeinsames Vermögen :

Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird so lebt das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass wenn keine gemeinsame Wohnung oder Auto vorliegt jedem sein eigenes Geld gehört. Bei einer Scheidung werden ,dann nur die Güter geteilt bei denen Beide als Besitzer eingetragen sind. Meisten sind dies gemeinsame Konten, ein Auto oder das Eigenheim. Falls jedoch im Ehevertrag etwas Anderes ausgemacht wurde, zum Beispiel das alles was verdient wird der gesamten Familie gehört. So wird das ganze Vermögen geteilt.

Beim Ehevertrag gilt jederzeit eine Vertragsfreiheit :

Mit einer Vertragsfreiheit ist gemeint, dass das Ehepaar selber entscheiden kann was im Vertrag steht. Es wird nicht vom Staat oder dem Gesetz vorgeschrieben. Das Ehepaar kann sich beim Ehevertrag frei entscheiden, was sie regeln wollen. Es können Abkommen eingetragen werden, die während der Ehe gelten. Diese sind jedoch nicht gerichtlich anfechtbar. Oder man kann entscheiden was nach der Ehe passiert. Wie das Einkommen aufgeteilt wird und von welchem Teil der Familie die Kinder großgezogen werden sollen.